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   VGH Bayern, 05.03.2013 - 10 ZB 12.1923   

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VGH Bayern, 05.03.2013 - 10 ZB 12.1923 (https://dejure.org/2013,3770)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.03.2013 - 10 ZB 12.1923 (https://dejure.org/2013,3770)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. März 2013 - 10 ZB 12.1923 (https://dejure.org/2013,3770)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2013 - 10 ZB 12.1923
    Dienten solche Veranstaltungen allerdings erkennbar dazu, nicht nur einzelne Meinungen kundzutun, wie sie auch die Vereinigung vertrete, sondern durch die - auch massenhafte - Teilnahme jedenfalls auch diese Vereinigung selbst vorbehaltlos und unter Inkaufnahme des Anscheins der Billigung ihrer terroristischen Bestrebungen (beispielsweise wegen des angekündigten Auftretens von Funktionären einer verbotenen Vereinigung, die den internationalen Terrorismus unterstützt) zu fördern, dann liege ein im Hinblick auf den Normzweck potentiell gefährliches Unterstützen im Sinne des § 54 Nr. 5 AufenthG vor, der die Freiheit der Meinungsäußerung insoweit verhältnismäßig beschränke (BVerwG, U.v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 - juris Rn. 27; vgl. auch B.v. 23.9.2011 - 1 B 19.11 u.a. - Rn. 8; VGH BW, U.v. 7.12.2011 - 11 S 897/11 - sowie v.16.5.2012 - 11 S 2328/11 - jeweils juris).

    Daher lägen keine Unterstützungshandlungen im Sinne der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 2005 (Az. 1 C 26.03) vor.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 11 S 897/11

    Zur Ausweisung eines drittstaatsangehörigen Elternteils eines minderjährigen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2013 - 10 ZB 12.1923
    Dienten solche Veranstaltungen allerdings erkennbar dazu, nicht nur einzelne Meinungen kundzutun, wie sie auch die Vereinigung vertrete, sondern durch die - auch massenhafte - Teilnahme jedenfalls auch diese Vereinigung selbst vorbehaltlos und unter Inkaufnahme des Anscheins der Billigung ihrer terroristischen Bestrebungen (beispielsweise wegen des angekündigten Auftretens von Funktionären einer verbotenen Vereinigung, die den internationalen Terrorismus unterstützt) zu fördern, dann liege ein im Hinblick auf den Normzweck potentiell gefährliches Unterstützen im Sinne des § 54 Nr. 5 AufenthG vor, der die Freiheit der Meinungsäußerung insoweit verhältnismäßig beschränke (BVerwG, U.v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 - juris Rn. 27; vgl. auch B.v. 23.9.2011 - 1 B 19.11 u.a. - Rn. 8; VGH BW, U.v. 7.12.2011 - 11 S 897/11 - sowie v.16.5.2012 - 11 S 2328/11 - jeweils juris).
  • BVerwG, 23.09.2011 - 1 B 19.11

    Ausweisung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2013 - 10 ZB 12.1923
    Dienten solche Veranstaltungen allerdings erkennbar dazu, nicht nur einzelne Meinungen kundzutun, wie sie auch die Vereinigung vertrete, sondern durch die - auch massenhafte - Teilnahme jedenfalls auch diese Vereinigung selbst vorbehaltlos und unter Inkaufnahme des Anscheins der Billigung ihrer terroristischen Bestrebungen (beispielsweise wegen des angekündigten Auftretens von Funktionären einer verbotenen Vereinigung, die den internationalen Terrorismus unterstützt) zu fördern, dann liege ein im Hinblick auf den Normzweck potentiell gefährliches Unterstützen im Sinne des § 54 Nr. 5 AufenthG vor, der die Freiheit der Meinungsäußerung insoweit verhältnismäßig beschränke (BVerwG, U.v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 - juris Rn. 27; vgl. auch B.v. 23.9.2011 - 1 B 19.11 u.a. - Rn. 8; VGH BW, U.v. 7.12.2011 - 11 S 897/11 - sowie v.16.5.2012 - 11 S 2328/11 - jeweils juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2012 - 11 S 2328/11

    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings; Unterstützung des internationalen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2013 - 10 ZB 12.1923
    Dienten solche Veranstaltungen allerdings erkennbar dazu, nicht nur einzelne Meinungen kundzutun, wie sie auch die Vereinigung vertrete, sondern durch die - auch massenhafte - Teilnahme jedenfalls auch diese Vereinigung selbst vorbehaltlos und unter Inkaufnahme des Anscheins der Billigung ihrer terroristischen Bestrebungen (beispielsweise wegen des angekündigten Auftretens von Funktionären einer verbotenen Vereinigung, die den internationalen Terrorismus unterstützt) zu fördern, dann liege ein im Hinblick auf den Normzweck potentiell gefährliches Unterstützen im Sinne des § 54 Nr. 5 AufenthG vor, der die Freiheit der Meinungsäußerung insoweit verhältnismäßig beschränke (BVerwG, U.v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 - juris Rn. 27; vgl. auch B.v. 23.9.2011 - 1 B 19.11 u.a. - Rn. 8; VGH BW, U.v. 7.12.2011 - 11 S 897/11 - sowie v.16.5.2012 - 11 S 2328/11 - jeweils juris).
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 19.09

    Aufenthaltserlaubnis; Altfallregelung; Bleiberecht; Ausschlussgrund;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2013 - 10 ZB 12.1923
    Sonstige Anhaltspunkte für eine glaubhafte Distanzierung (vgl. BVerwG, U.v. 26.10.2010 - 1 C 19.09 - juris Rn. 31 sowie B.v. 8.10.2012 - 1 B 18.12 - juris Rn. 6) des Klägers hat dieser weder im Zulassungsverfahren geltend gemacht, noch sind feststellbare Umstände, aus denen eine Veränderung der inneren Einstellung des Klägers und eine Unterlassung künftiger Unterstützungshandlungen geschlossen werden könnte, für den Senat hier sonst ersichtlich.
  • BVerwG, 08.10.2012 - 1 B 18.12

    Auslegungsmaßstab für die Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings; Unterstützung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2013 - 10 ZB 12.1923
    Sonstige Anhaltspunkte für eine glaubhafte Distanzierung (vgl. BVerwG, U.v. 26.10.2010 - 1 C 19.09 - juris Rn. 31 sowie B.v. 8.10.2012 - 1 B 18.12 - juris Rn. 6) des Klägers hat dieser weder im Zulassungsverfahren geltend gemacht, noch sind feststellbare Umstände, aus denen eine Veränderung der inneren Einstellung des Klägers und eine Unterlassung künftiger Unterstützungshandlungen geschlossen werden könnte, für den Senat hier sonst ersichtlich.
  • VG Gelsenkirchen, 27.06.2023 - 8 L 212/23

    Art. 5; Eilrechtsschutz; Örtliche Zuständigkeit; Gefährder; Flüchtling;

    Ebenso in einem insoweit vergleichbaren Fall zu § 54 Nr. 5 AufenthG: Bayerischer VGH, Beschluss vom 5. März 2013 - 10 ZB 12.1923 -, juris.
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